Bez Oberhasli A 22, L.7 Urteil der Vennerkammer: Aus dem Landrodel, den Kauf-, Tausch- und Spruchbriefen geht nicht hervor, dass die Bysäth (Biset) Landleute sind. Solange sie nicht beweisen können, dass sie das zerissene Zettelchen auf sie bezieht, sollen sie als Hintersässen gehalten werden, 166

Archivplan-Kontext


Signatur:Bez Oberhasli A 22, L.7
Titel:Urteil der Vennerkammer: Aus dem Landrodel, den Kauf-, Tausch- und Spruchbriefen geht nicht hervor, dass die Bysäth (Biset) Landleute sind. Solange sie nicht beweisen können, dass sie das zerissene Zettelchen auf sie bezieht, sollen sie als Hintersässen gehalten werden
Entstehungszeitraum:24.03.1663
Archivalienart:Urkunde
 

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