Interlaken Schultheiss und Rat zu Bern geben dem Propst zu Interlaken auf sein Begehren eine Urkunde über eine Verordnung, die sie vor 3 Jahren erlassen haben, wonach niemand Lehengüter ohne Wissen und Zustimmung des Lehensherrn mit Überzinsen, Seelgeräten etc. belasten darf, bei Strafe des Lehens

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:22.02.1491
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern geben dem Propst zu Interlaken auf sein Begehren eine Urkunde über eine Verordnung, die sie vor 3 Jahren erlassen haben, wonach niemand Lehengüter ohne Wissen und Zustimmung des Lehensherrn mit Überzinsen, Seelgeräten etc. belasten darf, bei Strafe des Lehensverlustes.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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